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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Reisevermittlungsleistungen der
Firma Pinar Reisen
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in
der Eigenschaft als Vermittlerin von
Reiseleistungen im Rahmen einer
Geschäftsbesorgung tätig, es sei
denn, wir weisen ausdrücklich
darauf hin, daß wir als
Reiseveranstalter auftreten. Die
allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten insoweit für die Tätigkeit
des Reisebüros auf dem Gebiet der
Reise- und Beförderungsvermittlung.
Die Vermittlung von Reise- und
Beförderungsleistungen erfolgen
ausschließlich zu den
Vertragsbedingungen der jeweiligen
Reiseveranstalter bzw.
Leistungsträger, auf die wir bereits
in der Reiseanmeldung hinweisen.
1.1 Bei der Umsetzung dieser Website
verlassen wir uns auf Inhalte, die
uns von Dritten, insbesondere von
Leistungsträgern und
Reiseveranstaltern zur Verfügung
gestellt werden („fremde Inhalte").
Da es uns nicht möglich ist, diese
fremden Inhalte zu verifizieren,
übernehmen wir keinerlei Garantie
für deren Richtigkeit. Dieser
Ausschluss gilt insbesondere für
Produktbeschreibungen und
Datenbankeinträge. Dies gilt
entsprechend für in der Website
enthaltenen Weiterleitungen zu den
Internetauftritten anderer
Unternehmen. Diese externen Links
bringen Sie direkt zur Website eines
Dritten. Pinar Reisen hat keine
Verpflichtung, deren Inhalte zu
überprüfen. Die Firma Pinar Reisen
ist für deren Inhalt weder
verantwortlich, noch übernimmt sie
die Abwicklung von Geschäften, die
über diese Seiten getätigt werden.
Im Verhältnis zu diesen Unternehmen
wird auf deren Allgemeine
Geschäftsbedingungen verwiesen.
2.
Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der Anmeldung, die
schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elektronischem Wege (eMail,
Online-Buchung) vorgenommen werden
kann, beauftragen Sie das Reisebüro
verbindlich zur Vermittlung eines
Reisevertrages mit einem
Reiseveranstalter oder anderweitiger
Reise- und Beförderungsleistungen.
Das Reisebüro führt die
Buchungsaufträge unverzüglich aus,
wobei die Buchungsannahme
vorbehaltlich einer Verfügbarkeit
und Kapazität der
Flugverkehrsgesellschaften, Reeder,
Reiseveranstalter und sonstiger
Leistungsträger und deren
endgültigen Bestätigung erklärt
wird.
2.1.1 Online Flugbuchungen sind
grundsätzlich verbindlich. Ist dem
Reisebüro jedoch die
Leistungserbringung unmöglich
(Buchung zu kurzfristig,
Tickethinterlegung nicht möglich,
Ticket kann nicht fristgemäss
zugestellt werden, Leistungsträger
lehnt die Buchung ab,
Preisänderungen durch den
Leistungsträger nach
Buchungseingang), kann das Reisebüro
die Flugbuchung kosten- und
ersatzlos stornieren bzw. vom
Vermittlungsauftrag ersatzlos
zurücktreten.
2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und
Reisebedingungen des auf der
Anmeldung aufgeführten
Reiseveranstalters, Hoteliers,
Reeders und sonstigen
Leistungsträgers werden von Ihnen
durch die Unterzeichnung der
Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3. Buchungsaufträge sind für Sie
verbindlich. Der Vermittlungsvertrag
kommt zustande, sofern das Reisebüro
dessen Annahme, die keiner Form
bedarf, bestätigt oder die
Reiseleistung zwischenzeitlich
erbracht ist. Das Reisebüro wird
allerdings nach Möglichkeit eine
etwaige Ablehnung oder
Nichtdurchführbarkeit einer
Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4. Der Umfang der Leistung ergibt
sich aus der Anmeldung bzw. aus den
allgemeinen Geschäfts- oder
Reisevertragsbedingungen des
vermittelten Reiseveranstalters nach
Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
3.1. Die Einforderung des
Reisepreises erfolgt zum Inkasso und
für den Reiseveranstalter, es sei
denn, die
Reiseveranstalterbedingungen sehen
eine andere Regelung vor. Ist der
Reisepreis direkt an den
Reiseveranstalter zu leisten
(Direktinkasso), finden insoweit die
Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.
3.2. Das vom Reiseveranstalter zum
Inkasso bevollmächtigte Reisebüro
ist bei erfolgter Reisevermittlung
gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheins - für geleistete
Zahlungen bei Insolvenz des
Reiseveranstalters - berechtigt, den
vollen Reispreis unverzüglich
einzufordern und für den
Reiseveranstalter entgegenzunehmen.
3.3. Der Reisepreis wird vom
Reisebüro bis zur vollständigen
Leistungserbringung durch den
Reiseveranstalter verwahrt. Dem
Reisenden stehen keine Einwendungen
gegen die Weiterleitung des
Reisepreises, sofern sie nicht in
insolvenzbedingten
Leistungsausfällen ihren Grund
haben, zu. Dieses gilt insbesondere
für reisevertragsrechtliche
Gewährleistungsansprüche.
3.4. Für den Fall, daß nach Art und
Umfang der vermittelten
Reiseleistungen von dem Reisebüro
Vorauszahlungen an den
Reiseveranstalter oder den sonstigen
Leistungsträger geleistet werden
müssen, ist das Reisebüro
berechtigt, die verauslagten Beträge
im Wege des Aufwendungsersatzes von
Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls
außergewöhnlichen Aufwendungen
einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein
Sicherungsschein zur Verfügung
gestellt wird.
3.5. Die Reiseunterlagen werden
Ihnen je nach Ihrer Wahl
unverzüglich nach
Zurverfügungstellung seitens des
Reiseveranstalters unter
Zurverfügungstellung des
Sicherungsscheines gegen Zahlung
zugesandt oder im Geschäftslokal des
Reisebüros ausgehändigt. Die
Zusendung der Reiseunterlagen auf
dem Postweg erfolgt nur auf Ihr
ausschließliches Risiko. In jedem
Fall ist das Reisebüro nicht
verpflichtet, abhandengekommene oder
verlorengegangene Reiseunterlagen
kostenlos zu ersetzen.
3.6. Preisänderungen der
Flugverkehrsgesellschaften
unterliegen nicht dem Einfluß des
Reisebüros und bleiben ausdrücklich
vorbehalten. Das Reisebüro ist
berechtigt, eingetretene
Flugtarifänderungen oder berechtigte
Tarifnachforderungen seitens der
Luftverkehrsgesellschaft an Sie
weiterzugeben. Dieses gilt
insbesondere für den Fall, daß das
Reisebüro von den
Flugverkehrsgesellschaften mit
entsprechenden Aufwendungen belastet
wurde. Die Zulässigkeit und Höhe
etwaiger Preis oder Tarifänderungen
ergeben sich aus den
Reisebedingungen des
Reiseveranstalters sowie aus den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Luftverkehrsgesellschaften.
4.
Leistungsänderungen
Die von den
Luftverkehrsgesellschaften
veranlaßten oder aufgrund
betriebsnotwendiger anderweitiger
Umstände notwendig werdenden
Änderungen der Streckenführung von
Flügen, deren Flugzeiten, Abflug-
und Ankunftsflughafen,
einschließlich des Einsatzes anderer
Fluggeräte und Fluglinien, bleibt
den Luftverkehrsgesellschaften
vorbehalten. Hierfür übernimmt das
Reisebüro keinerlei Haftung.
5. Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor
Reisebeginn durch ausdrückliche
Erklärung von der Reise zurücktreten
(Stornierung). Wir empfehlen Ihnen,
den
Rücktritt
schriftlich zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann
das Reisebüro bereits verauslagte
oder noch zu verauslagende
Aufwendungen gegenüber dem
Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem
Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft
oder sonstigen Leistungsträgern von
Ihnen einfordern. Dieser
Aufwendungsersatzanspruch kann sich
bis auf den vollen Reisepreis
belaufen. Das Reisebüro ist hierbei
nicht verpflichtet, Grund und Höhe
der auf diese Weise an Sie
weitergegebenen Rücktritts- und
Stornokostenaufwendungen zu prüfen.
6. Haftung
6.1.
Für die vermittelten Reiseleistungen
erbringt das Reisebüro
Fremdleistungen soweit sich aus der
Reisebestätigung nichts
Gegenteiliges ergibt. Wir haften
daher nicht selbst für die
ordnungsgemäße Durchführung dieser
vermittelten Fremdleistungen.
6.2. Die vertragliche Haftung des
Reisebüros aus der
Vermittlungstätigkeit ist auf den
Eineinhalbfachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wurde.
6.3. Das Reisebüro ist in diesen
Fällen nicht zur Rückzahlung des
Reisepreises oder Teilen des
Reisepreises verpflichtet, soweit
auf Seiten des Reisebüros bereits
etwaige Aufwendungen entstanden oder
Zahlungen an den Reiseveranstalter
erbracht worden sind.
6.4. Das Reisebüro wird Sie im
Auftrag des Reiseveranstalters vor
Vertragsschluß über notwendige Pass-
und Visumerfordernisse,
einschließlich der Fristen zur
Erlangung dieser Dokumente sowie
über gesundheitspolizeiliche
Formalitäten unterrichten. Für die
Beschaffung von Pass-, Visa- und
Gesundheitsdokumenten sind Sie
alleine verantwortlich. Das
Reisebüro haftet auch nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den
Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn Sie das Reisebüro mit dessen
Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass das Reisebüro die
Verzögerung zu vertreten hat.
6.5. Sie sind im übrigen für die
Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich.
Informieren Sie sich grundsätzlich
über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres
Zielgebietes vor Reiseantritt bei
Ihren Hausarzt. Alle Nachteile, die
aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu
Ihren Lasten, ausgenommen die
Nichtbefolgung ist durch eine
schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch das Reisebüro
bedingt.
6.6. Für die Richtigkeit und
Vollständigkeit von Auskünften
übernimmt das Reisebüro, bei
pflichtgemäßer Erkundigung bei den
zuständigen Stellen und Behörden,
keine Gewähr.
6.7. Wir weisen ausdrücklich darauf
hin, dass Sie möglicherweise für den
Krankheitsfall im Ausland nicht
ausreichend durch Ihre Krankenkasse
versichert sind. Insbesondere können
Krankenrücktransporte einen
erheblichen Vermögensschaden
verursachen. Informieren Sie sich
vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse
über den Umfang der Abdeckung. Wir
empfehlen Ihnen den Abschluss eines
"Reise-
Komplettschutz- Paket"
- der "ERV" Versicherungsgruppe der
Allianz. Informationen hierzu können
Sie jederzeit anfordern.
7.
Unwirksamkeit
Einzelner Bestimmungen Sollte eine
Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die den mit
ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck so weit wie möglich
verwirklicht.
8.
Schlussbestimmung
8.1 Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3
Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV
darauf hingewiesen, dass die
Angaben, die Sie im Rahmen des
vorliegenden Vertragsverhältnisses
machen (insbesondere Name und
Anschrift), von Pinar Reisen in dem
für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des
Vertragsverhältnisses erforderlichen
Umfang im automatisierten Verfahren
gespeichert, erhoben, verarbeitet
und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG
und § 15 Abs. MDStV). Sie werden
ausserdem darauf hingewiesen, daß
Pinar Reisen Nutzungs- und
Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6
Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2
MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.
8.2 Sie werden gem. § 3 Abs. 4 TDSV
darauf hingewiesen, daß von Pinar
Reisen personenbezogene Daten der am
Fernmeldeverkehr Beteiligten im
Rahmen des nach der TDSV zulässigen
Umfangs erhoben, verarbeitet und
genutzt werden. Solange Sie nicht
widersprechen, ist Pinar Reisen
berechtigt, die erhobenen
Bestandsdaten zu verarbeiten und zu
nutzen, soweit dies zur Beratung,
zur Werbung und zur Marktforschung
für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung ihrer
Telekommunikationsdienstleistungen
erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2
TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie
können dieser Nutzung jederzeit ohne
Angabe von Gründen widersprechen.
9.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem
Vermittlungsverhältnis ist
ausschließlicher Gerichtsstand der
Firmensitz des Reisebüros soweit der
Kunde Kaufmann oder juristische
Person des öffentlichen Rechts ist,
oder keinen allgemeinen Wohn- oder
Geschäftssitz im Inland hat.
Alle im Rahmen dieser Website
genannten Warenzeichen und Logos
sind Eigentum der entsprechenden
Firmen. Alle sonstigen Angaben ohne
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