Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungsleistungen der
Firma Pinar Reisen
1.
Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als
Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer
Geschäftsbesorgung tätig, es sei denn, wir weisen
ausdrücklich darauf hin, daß wir als Reiseveranstalter
auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet
der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung
von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen
ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen
Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir
bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.
1.1 Bei der Umsetzung dieser Website verlassen wir uns
auf Inhalte, die uns von Dritten, insbesondere von
Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung
gestellt werden („fremde Inhalte"). Da es uns nicht
möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren,
übernehmen wir keinerlei Garantie für deren Richtigkeit.
Dieser Ausschluss gilt insbesondere für
Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge. Dies gilt
entsprechend für in der Website enthaltenen
Weiterleitungen zu den Internetauftritten anderer
Unternehmen. Diese externen Links bringen Sie direkt zur
Website eines Dritten. Pinar Reisen hat keine
Verpflichtung, deren Inhalte zu überprüfen. Die Firma
Pinar Reisen ist für deren Inhalt weder verantwortlich,
noch übernimmt sie die Abwicklung von Geschäften, die
über diese Seiten getätigt werden. Im Verhältnis zu
diesen Unternehmen wird auf deren Allgemeine
Geschäftsbedingungen verwiesen.
2. Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich,
fernmündlich oder auf elektronischem Wege (eMail,
Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie
das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines
Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder
anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Das
Reisebüro führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus,
wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer
Verfügbarkeit und Kapazität der
Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter
und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen
Bestätigung erklärt wird.
2.1.1 Online Flugbuchungen sind grundsätzlich
verbindlich. Ist dem Reisebüro jedoch die
Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig,
Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket kann nicht
fristgemäss zugestellt werden, Leistungsträger lehnt die
Buchung ab, Preisänderungen durch den Leistungsträger
nach Buchungseingang), kann das Reisebüro die
Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren bzw. vom
Vermittlungsauftrag ersatzlos zurücktreten.
2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des
auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters,
Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden
von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung
ausdrücklich anerkannt.
2.3. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der
Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro
dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder
die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das
Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige
Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung
unverzüglich mitteilen.
2.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der
Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder
Reisevertragsbedingungen des vermittelten
Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
3.1. Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum
Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die
Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung
vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter
zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte
3.2 - 3.4 keine Anwendung.
3.2. Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso
bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter
Reisevermittlung gegen Aushändigung eines
Sicherungsscheins - für geleistete Zahlungen bei
Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den
vollen Reispreis unverzüglich einzufordern und für den
Reiseveranstalter entgegenzunehmen.
3.3. Der Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur
vollständigen Leistungserbringung durch den
Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine
Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises,
sofern sie nicht in insolvenzbedingten
Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt
insbesondere für reisevertragsrechtliche
Gewährleistungsansprüche.
3.4. Für den Fall, daß nach Art und Umfang der
vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro
Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den
sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist
das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im
Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der
gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen
einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein
zur Verfügung gestellt wird.
3.5. Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl
unverzüglich nach Zurverfügungstellung seitens des
Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung des
Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im
Geschäftslokal des Reisebüros ausgehändigt. Die
Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt
nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist
das Reisebüro nicht verpflichtet, abhandengekommene oder
verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.
3.6. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften
unterliegen nicht dem Einfluß des Reisebüros und bleiben
ausdrücklich vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt,
eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte
Tarifnachforderungen seitens der
Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses
gilt insbesondere für den Fall, daß das Reisebüro von
den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden
Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe
etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den
Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlaßten
oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände
notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von
Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen,
einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und
Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften
vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro keinerlei
Haftung.
5. Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch
ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten
(Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den
Rücktritt schriftlich
zu erklären.
5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits
verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen
gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem
Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen
Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser
Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen
Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht
verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie
weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen
zu prüfen.
6. Haftung
6.1. Für die vermittelten
Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen
soweit sich aus der Reisebestätigung nichts
Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für
die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten
Fremdleistungen.
6.2. Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der
Vermittlungstätigkeit ist auf den Eineinhalbfachen
Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur
Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des
Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des
Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder
Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.
6.4. Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des
Reiseveranstalters vor Vertragsschluß über notwendige
Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen
zur Erlangung dieser Dokumente sowie über
gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für
die Beschaffung von Pass-, Visa- und
Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich.
Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das
Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei
denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten
hat.
6.5. Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für
die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über
aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor
Reiseantritt bei Ihren Hausarzt. Alle Nachteile, die aus
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist
durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation
durch das Reisebüro bedingt.
6.6. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von
Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer
Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden,
keine Gewähr.
6.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie
möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht
ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind.
Insbesondere können Krankenrücktransporte einen
erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren
Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den
Umfang der Abdeckung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss
eines "Reise-
Komplettschutz- Paket"
- der "ERV" Versicherungsgruppe der Allianz.
Informationen hierzu können Sie jederzeit anfordern.
7. Unwirksamkeit
Einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen
Zweck so weit wie möglich verwirklicht.
8. Schlussbestimmung
8.1 Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12
Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die
Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses
machen (insbesondere Name und Anschrift), von Pinar
Reisen in dem für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses
erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren
gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§
5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Sie werden
ausserdem darauf hingewiesen, daß Pinar Reisen Nutzungs-
und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und
des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.
8.2 Sie werden gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen,
daß von Pinar Reisen personenbezogene Daten der am
Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV
zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt
werden. Solange Sie nicht widersprechen, ist Pinar
Reisen berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu
verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur
Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung ihrer
Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3
Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können
dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen
widersprechen.
9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis
ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des
Reisebüros soweit der Kunde Kaufmann oder juristische
Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen
allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.
Alle im Rahmen dieser Website genannten Warenzeichen und
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