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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisevermittlungsleistungen der Firma Pinar Reisen

1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung tätig, es sei denn,  wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß wir als Reiseveranstalter auftreten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von Reise- und Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir bereits in der Reiseanmeldung hinweisen.

1.1 Bei der Umsetzung dieser Website verlassen wir uns auf Inhalte, die uns von Dritten, insbesondere von Leistungsträgern und Reiseveranstaltern zur Verfügung gestellt werden („fremde Inhalte"). Da es uns nicht möglich ist, diese fremden Inhalte zu verifizieren, übernehmen wir keinerlei Garantie für deren Richtigkeit. Dieser Ausschluss gilt insbesondere für Produktbeschreibungen und Datenbankeinträge. Dies gilt entsprechend für in der Website enthaltenen Weiterleitungen zu den Internetauftritten anderer Unternehmen. Diese externen Links bringen Sie direkt zur Website eines Dritten. Pinar Reisen hat keine Verpflichtung, deren Inhalte zu überprüfen. Die Firma Pinar Reisen ist für deren Inhalt weder verantwortlich, noch übernimmt sie die Abwicklung von Geschäften, die über diese Seiten getätigt werden. Im Verhältnis zu diesen Unternehmen wird auf deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen.

2. Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (eMail, Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Das Reisebüro führt die Buchungsaufträge unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird.

2.1.1 Online Flugbuchungen sind grundsätzlich verbindlich. Ist dem Reisebüro jedoch die Leistungserbringung unmöglich (Buchung zu kurzfristig, Tickethinterlegung nicht möglich, Ticket kann nicht fristgemäss zugestellt werden, Leistungsträger lehnt die Buchung ab, Preisänderungen durch den Leistungsträger nach Buchungseingang), kann das Reisebüro die Flugbuchung kosten- und ersatzlos stornieren bzw. vom Vermittlungsauftrag ersatzlos zurücktreten.

2.2. Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.

2.3. Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.

2.4. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.

3. Zahlungen
3.1. Die Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor. Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu leisten (Direktinkasso), finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.

3.2. Das vom Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins - für geleistete Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen Reispreis unverzüglich einzufordern und für den Reiseveranstalter entgegenzunehmen.

3.3. Der Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur vollständigen Leistungserbringung durch den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine Einwendungen gegen die Weiterleitung des Reisepreises, sofern sie nicht in insolvenzbedingten Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt insbesondere für reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.

3.4. Für den Fall, daß nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.

3.5. Die Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich nach Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung des Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im Geschäftslokal des Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verlorengegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen.

3.6. Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluß des Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, daß das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

4. Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlaßten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt das Reisebüro keinerlei Haftung.

5. Rücktritt
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.

6. Haftung

6.1. Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

6.2. Die vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den Eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

6.3. Das Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

6.4. Das Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsschluß über notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.

6.5. Sie sind im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.

6.6. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine Gewähr.

6.7. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesondere können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines "
Reise- Komplettschutz- Paket" - der "ERV" Versicherungsgruppe der Allianz. Informationen hierzu können Sie jederzeit anfordern.

7. Unwirksamkeit

Einzelner Bestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

8. Schlussbestimmung
8.1 Sie werden gem. § 33 BDSG, § 3 Abs. 5 TDDSG und § 12 Abs. 6 MDStV darauf hingewiesen, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses machen (insbesondere Name und Anschrift), von Pinar Reisen in dem für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren gespeichert, erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG und § 15 Abs. MDStV). Sie werden ausserdem darauf hingewiesen, daß Pinar Reisen Nutzungs- und Abrechnungsdaten im Rahmen des § 6 Abs. 1 TDDSG und des § 15 Abs. 2 MDStV erhebt, verarbeitet und nutzt.

8.2 Sie werden gem. § 3 Abs. 4 TDSV darauf hingewiesen, daß von Pinar Reisen personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten im Rahmen des nach der TDSV zulässigen Umfangs erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Solange Sie nicht widersprechen, ist Pinar Reisen berechtigt, die erhobenen Bestandsdaten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur Beratung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist (§ 3 Abs. 1 Satz 2 TDSV i.V.m. § 4 Abs. 2 TDSG). Sie können dieser Nutzung jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.

9. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsverhältnis ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Reisebüros soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, oder keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz im Inland hat.

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